Kompensation des Ausfalltages mit Hilfe der Jokertage oder allgemeine Jokertage
Unsere Lehrpersonen sind auch künstlerisch sehr aktiv - und dies ist von uns auch sehr gewünscht. Sie sollen die Musik und was ihre Musik bei den Menschen auslöst bei vielen Veranstaltungen erleben dürfen. Das gibt ihnen Schwung und erweitert ihr Repertoire, die Schüler*innen unserer Musikschule weitervoranzubringen.
Ebenfalls haben wir festgestellt, dass unsere Schüler*innen - auch wenn sie jedes Mal erscheinen würden - unterschiedliche Anzahl Lektionen erhalten, weil in einem Unterrichtsjahr rund 5 Tage in normale Unterrichtswochen fallen (z.B. Pfingstmontag oder Auffahrt). Unsere Lehrpersonen müssen die Feiertage, die in die Schulzeit fallen, kompensieren. Dafür haben sie neben dem Vorholen (sehr beliebt in der Einteilungswoche) oder Nachholen auch die Möglichkeit, dies mit einem sog. Jokertag auszugleichen.
Aus diesen Gründen haben wir als Arbeitgeber mit unseren Arbeitnehmenden folgende Handhabung entwickelt (Achtung: NIcht alle Lehrpersonen planen mit Jokertagen):
Die Unterrichtseinheiten werden um 5min verlängert, dafür dürfen jeweils zwei Unterrichtstage pro Semester eingezogen werden bzw. die wegen eines Feiertages ausgefallenen Lektionen können damit kompensiert werden. Die Schüler*innen profitieren mit diesem Modell von einer höheren Unterrichtszeit im Total. Zudem erhalten mit der Feiertagskompensationsregel alle Kinder in etwa gleich viele Unterrichtsminuten.