Talentförderung

Talentförderung der MU-UF

Ziel der Talentförderung

Das Talentförderungsprogramm der Musikschule Unteres Fricktal (MU-UF) unterstützt und fördert besonders begabte und geeignete Schülerinnen und Schüler in ihrer musikalischen Entwicklung.

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    Laufbahnbegleitung

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    Teilnahmebedingungen

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    Förderangebote an der Musikschule Unteres Fricktal (MU-UF)

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    Kosten

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    Kooperation mit der Volksschule

    Teildispensationen vom Unterricht

    In Zusammenarbeit mit der Volkschule, in der die Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen, können Unterrichts-Teildispensationen erwirkt werden. In diesem Zusammenhang beschreibt der Kanton die allgemeine Dispensation (gemäss §14 «Verordnung über die Volksschule») folgendermassen:

    «Die Schulpflege kann Schülerinnen und Schüler dauerhaft von einzelnen Lektionen dispensieren, wenn deren überdurchschnittliche Sachkompetenz im betreffenden Fach anderweitig ausgewiesen ist oder andere wichtige Gründe vorliegen.
    Die Dispensation von Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern dauert längstens ein Schuljahr. Rechtzeitig vor Schuljahresende ist eine Neubeurteilung der Dispensationsangelegenheit notwendig. Dabei sind die Konsequenzen für die künftige schulische und für die spätere berufliche Laufbahn zu berücksichtigen.»

    Die Dispensation im Zusammenhang mit der Begabtenförderung wird auf der Website der Schulen Aargau wie folgt beschrieben:

    «Schülerinnen und Schüler erbringen in einem begabungsspezifischen Portfolio den Nachweis der Qualifikation für ein Angebot zur Begabtenförderung. Wenn der Besuch eines Gruppenangebots oder eines regionalen Angebots zur Begabtenförderung den regulären Unterricht tangiert (ohne dauernde Abwahl eines Pflichtfachs), so empfiehlt es sich, im Rahmen einer individuellen Lernvereinbarung festzuhalten, wie der versäumte Lernstoff aufzuarbeiten ist.»

    Kommt ein Antrag an die Schulpflege in Frage, eine Teildispensation zu erwirken, wird dies durch die Musikschullehrperson koordiniert und gemeinsam mit den Eltern und der jeweiligen Klassenlehrperson aufgegleist. Erst danach erfolgt ein schriftlicher Antrag durch die Eltern an die jeweilige Schulleitung bzw. Schulpflege.

    Übrigens können begabte Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bei einer Teildispensation aus dem Volksschulunterricht ergänzende schulische Massnahmen beantragen. Diese sind dann angezeigt, wenn ein hoher Anteil an Dispensationen oder Beurlaubungen dazu führt, dass die Schülerin/der Schüler zum Aufarbeiten der fachlichen Kompetenzen Unterstützung benötigt.

Factsheet

Alle Informationen rund um die Talentförderung sind in einem Factsheet zusammengetragen. Dieses ist Bestandteil der Vereinbraung zwischen den Schüler/-innen, Eltern und Musikschule.

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